„Wer Anzeige stellt, muss den eigenen Namen und die Wohnanschrift preisgeben.
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„Wer Anzeige stellt, muss den eigenen Namen und die Wohnanschrift preisgeben. Auf diese Informationen können die Täter über die Akteneinsicht ihrer Anwälte zugreifen – eine gängige Praxis in rechtsextremen Kreisen.“ https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-11/rechtsextremismus-journalisten-angriffe-behoerden
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J Jürgen Hubert shared this topic on